»Ausnahmezustand in Ost-Berlin« – Bekanntmachung (17 Juni 1953)

»Befehl«
»des Militärkommandanten des sowjetischen Sektors von Berlin«
»Betrifft:«
»Erklärung«
»des«
»Ausnahmezustandes«
»im sowjetischen Sektor von Berlin«
»Für die Herbeiführung einer festen öffentlichen Ordnung im sowjetischen Sektor von Berlin wird befohlen:«
»1. Ab 13 Uhr des 17. Juni 1953 wird im sowjetischen Sektor von Berlin der Ausnahmezustand verhängt.«
»2. Alle Demonstrationen, Versammlungen, Kundgebungen und sonstige Menschenansammlungen über 3 Personen werden auf Straßen und Plätzen wie auch in öffentlichen Gebäuden verboten.«
»3. Jeglicher Verkehr von Fußgängern und der Verkehr von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugen wird von 9 Uhr abends bis 3 Uhr morgens verboten.«
»4. Diejenigen, die gegen diesen Befehl verstoßen, werden nach den Kriegsgesetzen bestraft.«
»Militärkommandant des sowjetischen Sektors von Berlin«
»Generalmajor Dibrowa«
»Berlin, den 17. Juni 1953«

Kontext: DDR / Sowjetunion